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Organisation

Miteinander als Grundsatz.
Im konstruktiven Dialog.

Organe der Alpenland

Die Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Alpenland wird von drei Gremien gelenkt:

Vorstand

Obfrau: Mag. Isabella Stickler, CSE
Obfrau-Stellvertreter: DI Jürgen Putz, FRM, CSE
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: DI Theresia Reiter, MBA, MBA
 

Aufsichtsrat

Vorsitzende: Abg. z. NR .a.D. Mag. Michaela Steinacker
Vorsitzende-​Stellvertreter: Mag. Wolfgang Windholz, CSE
Vorsitzende-​Stellvertreter: DI Peter Morwitzer, CSE
Michael Filz, BSc. MA
Mag. Ernestine Grießler, MA
Sandra Kern
Andreas Kirnberger, CSE
Dr. Andreas Köninger
Bgm. Mag. (FH) Andrea Völkl
 

 

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung für das Geschäftsjahr 2025 fand am 3. September 2026 statt.

Mit 01.10.2026 gehören satzungsgemäß folgende Delegierte der Delegiertenversammlung an:

Wahlkreis 1 - Waldviertel

StA. Dir. Friedrich Reinagl

Wahlkreis 2 - Weinviertel

Bmstr. Ing. Mario Burger, MSc
GR Monika Handschuh
Brigitte Heller
DI Norbert Heurteur
Bgm. Stefan Lang
Mag. Andreas Löw
StR Bettina Pieler
Marlis Schmidt, MSc
Vbgm. Kornelius Schneider

Wahlkreis 3 - Mostviertel

Ing. Robert Fleisch
Josef Hösl
Bgm. Mag. Werner Krammer
Mag. Thomas Krenhuber
Rudolf Lammer
Ing. Herbert Permoser
Günther Pöchhacker
Dir. Gundis Pöhlmann
Leopold Renz
Reg. Rätin Maria Rigler
Mag. Peter Rudroff
Bgm. Jürgen Rummel
Alexander Schuster
Michael Singraber
Bgm. Patrick Strobl

Wahlkreis 4 - Industrieviertel

Bgm. Christian Flammer
DI Martin Ibi
Gerhard Kolm
Alexander Schermann
Andreas Steiner, BA MA
Mag. Clemens Stocker
DI Astrid Wessely
Marlene Zeidler-Beck
 

Wahlkreis 5 - Wien

DI Paul Gessl
KR Helmut Puchebner

Genossenschaftsvertrag

Auszug aus dem Genossenschaftsvertrag (Satzung) der Gemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Alpenland“ registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung:

Gegenstand und Zweck des Unternehmens

  1. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und Verwaltung von Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen im eigenen und fremden Namen. Der Geschäftskreis umfasst die im § 7 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) aufgezählten Tätigkeiten sowie die Vermögensverwaltung im Sinne des § 5 Z. 10 Körperschaftssteuergesetz.
  2. Der Zweck des Unternehmens ist den Mitgliedern zu angemessenen Preisen gesunde und familiengerechte Wohnungen im Sinne des WGG zu verschaffen, diese Wohnungen zu verwalten und auch Wohnungseigentum an ihnen zu begründen. Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern dürfen nur mit den sich aus § 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) ergebenen Beschränkungen abgeschlossen werden.
  3. Darüber hinaus darf sich das Unternehmen auch gemäß § 1 GenG an juristischen Personen des Handels-, des Genossenschafts- und des Vereinrechts sowie an Personengesellschaften des Handelsrechtes, soweit dies nach den Bestimmungen des WGG zulässig ist, beteiligen.
  4. Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben dürfen personenbezogene Daten der Vertragspartner der Genossenschaft automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet, benützt und übermittelt werden.

 

Hier können Sie die vollständige Version des Genossenschaftsvertrages nachlesen:

Download Genossenschaftsvertrag