Organe der Alpenland
Die Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Alpenland wird von drei Gremien gelenkt:
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung für das Geschäftsjahr 2025 fand am 3. September 2026 statt.
Mit 01.10.2026 gehören satzungsgemäß folgende Delegierte der Delegiertenversammlung an:
Genossenschaftsvertrag
Auszug aus dem Genossenschaftsvertrag (Satzung) der Gemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Alpenland“ registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung:
Gegenstand und Zweck des Unternehmens
- Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und Verwaltung von Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen im eigenen und fremden Namen. Der Geschäftskreis umfasst die im § 7 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) aufgezählten Tätigkeiten sowie die Vermögensverwaltung im Sinne des § 5 Z. 10 Körperschaftssteuergesetz.
- Der Zweck des Unternehmens ist den Mitgliedern zu angemessenen Preisen gesunde und familiengerechte Wohnungen im Sinne des WGG zu verschaffen, diese Wohnungen zu verwalten und auch Wohnungseigentum an ihnen zu begründen. Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern dürfen nur mit den sich aus § 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) ergebenen Beschränkungen abgeschlossen werden.
- Darüber hinaus darf sich das Unternehmen auch gemäß § 1 GenG an juristischen Personen des Handels-, des Genossenschafts- und des Vereinrechts sowie an Personengesellschaften des Handelsrechtes, soweit dies nach den Bestimmungen des WGG zulässig ist, beteiligen.
- Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben dürfen personenbezogene Daten der Vertragspartner der Genossenschaft automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet, benützt und übermittelt werden.
Hier können Sie die vollständige Version des Genossenschaftsvertrages nachlesen: