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Wichtige Neuerung bei der NÖ Wohnbauförderung!

Die NÖ-Landesregierung hat die 25. Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinie beschlossen.

Ab sofort tritt § 4 (Förderungswürdigkeit nach Abschnitt II und VI) inklusive aktualisierter Einkommensgrenzen in Kraft. 

Die neuen Obergrenzen für das jährliche Haushaltseinkommen bei geförderten Wohnungen liegen bei:

  • 1 Person: € 55.000,-
  • 2 Personen: € 80.000,-
  • + € 10.000,- für jede weitere Person

Unsere Verkaufsberater:innen informieren Sie gerne.

 

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