Die NÖ-Landesregierung hat die 25. Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinie beschlossen.
Ab sofort tritt § 4 (Förderungswürdigkeit nach Abschnitt II und VI) inklusive aktualisierter Einkommensgrenzen in Kraft.
Die neuen Obergrenzen für das jährliche Haushaltseinkommen bei geförderten Wohnungen liegen bei:
- 1 Person: € 55.000,-
- 2 Personen: € 80.000,-
- + € 10.000,- für jede weitere Person
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